'E1'-Zulassungsinformationen
Ist das die beste Birne? Ist eine E1-Birne besser als eine E4 oder E14?

Während alle „E“-Kennzeichnungen legal sind, wird die deutsche „E1“-Kennzeichnung als den höchsten Standards entsprechend anerkannt und strenger durchgesetzt. Diese Standards basieren auf denen der Erstausrüster (OE), was zu dem Begriff OE-äquivalente Qualität führt.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Begriff „E“-Zulassung ist die europäische Anforderung, dass Fahrzeugleuchten den Leistungsnormen entsprechen müssen. Diese Nummer mit Zulassungsland und Hersteller wird dann auf dem Produkt vermerkt. (E-gekennzeichnet)

Deutschland überwacht sehr genau die Nutzung ihrer Zulassung (E1). Dies geschieht durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die Produkte und Prüfeinrichtungen der E1-Berechtigten sowohl autorisiert als auch auditiert.

Alle Lampensortimente, die Lampen des Typs E1 anbieten, sind zugelassen, da sie den deutschen KBA-Vorschriften entsprechen.

Bevor eine Typgenehmigung erteilt werden kann, müssen Antragsteller ein Erstbewertungsverfahren absolvieren.

Das KBA überprüft qualitätssichernde Maßnahmen und Produkte der Zulassungsinhaber anhand von kontinuierlichen Stichproben. KBA-Mitarbeiter oder vom KBA beauftragte Mitarbeiter anderer Organisationen besuchen die Produktionsstätten der Hersteller oder die Lager der Importeure und prüfen Fahrzeuge und Fahrzeugteile auf Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart. Bei festgestellten Abweichungen werden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergriffen, um die Einhaltung der Produktion sicherzustellen.

Erhebliche Abweichungen von der Serienproduktion können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dies führt zum Entzug der Typgenehmigung.

Internationale ECE-Kennzeichnung
ECE/EEC-Kennzeichnung: Zulassungsland
Erstens, was sind das für Zahlen, die nach dem „E“ im Kreis oder dem „e“ im Kästchen stehen? Was unterscheidet eine mit (E6) [e6] gekennzeichnete Lampe von einer mit (E1) [e1] gekennzeichneten Lampe?

Der Großbuchstabe „E“ in einem Kreis bedeutet, dass das Gerät gemäß einer ECE-Regelung typgenehmigt ist, während der Kleinbuchstabe „e“ in einem Kästchen anzeigt, dass das Gerät gemäß einer EWG-Richtlinie typgenehmigt ist. Selten findet man eine Kennzeichnung ohne die andere, da die Anforderungen im Wesentlichen identisch sind. Die Zahl nach dem „E“ oder „e“ kennzeichnet das Land, in dem die Zulassung erteilt wurde. Dies sagt nicht unbedingt etwas über die Qualität oder Leistung des Geräts aus, obwohl die Test- und Zulassungslabore einiger Länder den Ruf haben, viel strenger zu sein, und andere den Ruf haben, ziemlich lax zu sein. Die Nummer gibt auch nicht an, wo das Gerät entwickelt oder hergestellt wurde. Gemäß den ECE- und EWG-Vorschriften ist ein in einem ECE- oder EWG-Mitgliedsland genehmigter Kraftfahrzeugausrüstungstyp für die Verwendung in jedem anderen Land zulässig, das Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten zulässt oder verlangt, die den ECE- oder EWG-Sicherheitsvorschriften entsprechen.



Hier ist ein Ländercode der relevanten „E“-Nummern:

1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechoslowakei
9 Spanien
10 Jugoslawien
11 Vereinigtes Königreich
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russland
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien-Herzegowina
32 Lettland
34 Bulgarien
37 Türkei
40 Jugoslawien-Mazedonien
42 Sonder-EG
43 Japan
45 Australien
46 Ukraine
47 Südafrika